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01.02.10
Niedersachsen: Keine zusätzlichen Ausnahmen beim Rauchverbot
In Niedersachsen bleibt es bei den bisher geltenden Rauchverbotsregelungen. Das Kabinett hat beschlossen, keine weiteren Ausnahmeregelungen zuzulassen. Zuvor wurde geprüft, ob zum Beispiel solche Gaststätten von den Rauchverbotsregelungen ausgenommen werden sollen, die moderne Lüftungsanlagen installieren. Da deren Wirksamkeit jedoch als „ungewiss“ eingestuft wurden, sind keine entsprechenden Ausnahmeklauseln in das Gesetz aufgenommen worden.
Nach dem geltenden Nichtraucherschutzgesetz des Landes dürfen Einraum-Gaststätten mit einer Grundfläche von weniger als 75 Quadratmeter als Raucherlokal deklariert werden. Personen, die jünger als 18 Jahre sind, haben keinen Zutritt zu diesen Lokalen. Außerdem dürfen dort keine zubereiteten Speisen angeboten werden.
Ähnliche Vorschriften haben sich auch in den meisten anderen Bundesländern etabliert. Bei der Formulierung der Ausnahmeregelungen zeigen sich jedoch einige Unterschiede zwischen den Ländern. Die Landesnichtraucherschutzgesetze sind auf rauchfrei-info.de einzusehen.
Siehe auch: Hamburger Abendblatt Online („Rauchverbot in Niedersachsen wird nicht gelockert“, Zugriff am 21.01. 2010)
