Tabakproduktregelung
Tabakprodukt-Verordnung
Im Dezember 2002 ist die Tabakprodukt-Verordnung in Kraft getreten. Kernpunkte sind drastische Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen, die seit dem 01. Oktober 2003 auf Tabakerzeugnissen aufgedruckt sein müssen sowie die Herabsetzung der Höchstmengen für in Zigaretten enthaltene Schadstoffe von Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid seit Januar 2004. Danach dürfen Tabakprodukte folgende Höchstmengen enthalten: 1,0 mg Nikotin, 10 mg Teer, 10 mg Kohlenmonoxid.
Zudem regelt die Verordnung:
- Es besteht ein Verbot für die Verwendung von irreführenden Angaben über die Schädlichkeit von Tabakprodukten. Damit dürfen Begriffe wie z.B. “Light“ oder „Mild“ nicht mehr verwendet werden.
- Es besteht eine Mitteilungspflicht für Hersteller und Einführer von Tabakerzeugnissen über verwendete Zusatzstoffe in Tabakprodukten.
Tabakprodukt-Verordnung vom November 2002
Dritte Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung (2003)
Vierte Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung (2006)
Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung (2008)
Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMVEL) hat im Mai 2005 eine Liste mit Zusatzstoffen in Zigaretten veröffentlicht, die möglicherweise Krebs auslösen oder eine Abhängigkeitsentwicklung verstärken. Die Übersichtsliste ist auf der Internetseite des Ministeriums zugänglich.
Übersicht der Tabakzustzstoffe
