Rauchverbote in Österreich

Beeindruckende Bergpanoramen, tolle Seen und die Metropole Wien: Österreich ist eine Reise wert. Manche Menschen verbinden auch verqualmte Kaffeehäuser mit unserem Nachbarland. Doch damit ist seit Ende vergangenen Jahres Schluss.

Umfassende Regelungen zum Nichtraucherschutz in Österreich
„Seit 1. November 2019 ist Österreichs Gastronomie rauchfrei“ informiert die österreichische Bundesregierung auf ihrer offiziellen Online-Plattform „oesterreich.gv.at“. Wie umfangreich das neue Rauchverbot ist und dass es nicht ausschließlich die Gastronomie betrifft, zeigen die ebenfalls auf der Plattform zusammengestellten Gesetzesregelungen.

Hier bleibt die Zigarette aus
In der Gastronomie gilt, wie schon verraten, ein absolutes Rauchverbot, welches sich im Übrigen auch auf Sanitärräume, Garderoben und Gänge erstreckt. Ebenso darf in „Mehrzweckhallen und Mehrzweckräumen“ nicht geraucht werden, Festzelte sind dabei inbegriffen. Das Rauchverbot gilt – erwartungsgemäß – auch in Zügen, Straßenbahnen, öffentlichen und privaten Reisebussen sowie Taxis. Und: in privaten Fahrzeugen, wenn eine minderjährige Person mitfährt.

In Hotels und Pensionen ohne gastronomisches Angebot dürfen Raucherräume eingerichtet werden, in Hotels mit angeschlossener Gastronomie dagegen nicht. Dort ist das Rauchen „ausnahmslos verboten“. An öffentlich zugänglichen Orten wie Theater, Kinos, Museen oder Krankenhäuser herrscht ebenfalls ein Rauchverbot.

Verbote gelten auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer
Wer überlegt, an den genannten Orten zum Beispiel auf <link>E-Zigaretten oder <link>Tabakerhitzer auszuweichen, wird auf der oben genannten Website eines Besseren belehrt, denn: „Die gesetzlichen Rauchverbote gelten sowohl für Tabakerzeugnisse, als auch für verwandte Erzeugnisse, wie Elektronische Zigaretten, pflanzliche Raucherzeugnisse und neuartige Tabakerzeugnisse (beispielsweise sogenannte „Tabakerhitzer") und für Wasserpfeifen!“.

Mit den neuen Regelungen wird der Tabakrauch im alpinen Nachbarland also von vielen öffentlichen (und im Falle des Privatwagens bei mitfahrenden Personen unter 18 auch privaten) Orten verbannt – zum Schutze der Nichtrauchenden und natürlich auch der Raucherinnen und Raucher, denn diese greifen dadurch unter Umständen seltener zur Zigarette und sind außerdem weniger dem eigenen und dem Tabakrauch anderer ausgesetzt.

Zu den gesetzlichen Regelungen in Deutschland geht es <link>hier.

Quellen:
<link https: www.oesterreich.gv.at themen gesundheit_und_notfaelle rauchverbote___nichtraucherinnenschutz.html>
<link https: www.oesterreich.gv.at themen gesundheit_und_notfaelle rauchverbote___nichtraucherinnenschutz.html>

www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/rauchverbote___nichtraucherinnenschutz.html

<link https: www.help.gv.at linkaufloesung>

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)