Rauchen am Arbeitsplatz

In Deutschland sind etwa 8,5 Millionen Nichtraucher dem Passivrauchen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Im Alter von 20-29 Jahren sind es 86% aller nichtrauchenden Männer und 69% aller nichtrauchenden Frauen. Im Alter von 30-59 Jahren sind es immer noch 58%-70% der Männern und 55%-60% der Frauen.

Tabakrauch wurde von einer Expertenkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft 1998 als krebserzeugender Arbeitstoff in die höchste Gefahrenstufe eingeordnet.

Wie auch beim aktiven Rauchen besteht durch Passivrauchen die Gefahr an Krebs, Herzkreislaufschäden, Bronchitis, Lungenemphisem, Atemwegserkrankungen und Asthma zu erkranken (siehe auch Passivrauchen und Gesundheitsschäden). Verglichen mit einem Arbeitnehmer an einem rauchfreien Arbeitsplatz verdoppelt sich für einen Arbeitnehmer, der 10-15 Jahre in einem stark verrauchten Raum arbeitet, das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken.

Schwangere Frauen, die am Arbeitsplatz den Tabakrauch der Kolleginnen und Kollegen einatmen sind besonders betroffen. Ihre Gesundheit und die ihres Kindes wird geschädigt (siehe auch Ihr Kind und Passivrauchen).

Ein rauchfreier Arbeitsplatz fördert die Gesundheit der Arbeitnehmer und erhöht die Wirtschaftlichkeit des Betriebes.

Zum Schutz der Beschäftigten vor Passivrauch wurden gesetzliche Massnahmen getroffen. Mit der Änderungen der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) sind Arbeitgeber seit Oktober 2002 verpflichtet, Arbeitnehmer vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.

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