na seid doch froh, im Herzogtum Lüneburg gab's bis 1692 dafür noch die Todesstrafe :shock: (heute gibt's Selbstmord :lol: )
Aber was anderes: Es ist gesetzlich nirgendwo genau bestimmt, was "Rauchen" eigentlich ist. Ich hab mal gelesen, die nikotinfreien Zigaretten soll man besser nicht in geschlossenen Räumen abfunzeln weil die so bestialisch stinken (@Niema weiss das sicher besser). Aber fallen die unter das Rauchverbot? (Tabaksteuer ist seit letztem Jahr übrigens drauf fällig, obwohl gar kein Tabak drin ist)
Erst über den Gesetzesrand geschaut werden wir fündig:
Ein Rauchverbot untersagt, Tabak oder ähnliche Substanzen unter Glimm-, Flammenerscheinung oder Tabakrauchemission zu sich zu nehmen. Auch das Abbrennen von Tabak, ohne den Rauch zu inhalieren, ist untersagt.
Naja, kann man gelten lassen. Und vor allem wenn man den Schutzzweck des Gesetzes berücksichtigt, Gefahren des Passivrauchens gehen von den "alternativen" Zigaretten ebenfalls aus. Schade, war doch nichts mit Kneipe verpesten :roll: