Ach, liebes Team, ihr seid doch nicht ein bisschen in Panik?
Trotzdem: Vor der nächsten Löschung nicht nur lesen, sondern versuchen, wenigstens ansatzweise zu verstehen. :wink:
Glaubt doch nur nicht, mit "Löschen" könnte man irgendwas ungeschehen machen, damit macht ihr's doch nur immer schlimmer. Jetzt die 3. unzulässige Löschung (ohne die notwendige außerordentliche Kündigung, ohne Verwarnung). Und selbstverständlich existieren Kopien von allen "gelöschten" Beiträgen.
Und wenn ihr meint, das macht ihr doch immer so: Und wenn man was tausend Mal falsch macht, wird's auch nicht richtig. :wink:
Hier nochmal meine letzte Mail an eure Verantwortliche. Nein, nicht Frau Goecke. :wink: Die macht's richtig, die hält sich fein 'raus. Vermutlich, weil sie bei ihrem Arbeitspensum gar nicht dazu kommt, sich mit dem Forum zu beschäftigen. Jedenfalls hat sie ihre Abwesenheit noch mal verlängert und die Verantwortung an eine Referentin delegiert. Die stimmt sich nach ihren Worten eng mit euch ab - das scheint aber bei euch noch nicht angekommen zu sein, das solltet ihr unbedingt mal nachholen, bevor ihr den nächsten unüberlegten Schritt tut. Mit noch nicht abzusehenden Konsequenzen.
Die gute Frau scheint mir aber mit dem Ganzen genauso überfordert zu sein wie ihr, meine Mail ging also auch schon "eine Etage höher", also an die BZgA direkt. Da wird sie aber erst morgen gelesen, also bewahren wir doch mal die Ruhe. :wink:
[quote]Sehr geehrte Frau ***, sehr geehrte Damen und Herren,
wie oft habe ich Ihnen Verhandlungen "zur Güte" angeboten und Sie vor diesem unzulässigen Schritt gewarnt?
Schau'n Sie nur mal hier 'rein:
[Link auf das Protokoll eines Gerichtsverfahrens, das der User gewonnen hat, obwohl er massiv Werbung betrieben hatte]
(Das erste Beispiel, das ich auf die Schnelle gefunden habe, es gibt unzählige andere.) Wie Sie sehen, hat der User sogar Recht bekommen, obwohl er massiv gegen Forenregeln verstoßen hatte, im Gegensatz zu mir.
Kurz zusammengefasst: Wir hatten ein Vertragsverhältnis. Um meinen Account löschen zu dürfen, wäre eine außerordentliche Kündigung notwendig gewesen. Die erfolgte nicht, wäre auch nicht zulässig gewesen, weil ich auf Ihre Verwarnung angemessen reagiert habe.
Und nochmal schöne Grüße an Ihre IT-Fachleute: Unprofessioneller geht's nicht mehr. Statt mich (wie in anderen Foren allgemein üblich) nur als User zu sperren (wozu gem. "virtuellem Hausrecht" keine Begründung notwendig wäre), den ganzen Account löschen.
Ich hoffe nur für Sie, meine Beiträge und unsere PNs sind nicht wirklich gelöscht. Aber keine Sorge, ich habe mir selbstverständlich Kopien angelegt. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie als Angestellte einer Bundesbehörde gehandelt haben. Welche Konsequenzen das ergeben kann, muss Ihnen wohl niemand erklären.
Ich gebe Ihnen noch bis kommenden Montag Gelegenheit, dass wird das unter uns regeln, dann werde ich die nötigen juristischen Schritte einleiten. Nicht gegen die BZgA als Behörde, sondern gegen Frau ******, weil sie persönlich die Verantwortung übernommen hat.
Selbstverständlich stehe ich für ein klärendes Gespräch auch vorher jederzeit gern zur Verfügung. Anruf genügt: **** / ** ** ** **
Mit freundlichen Grüßen
******* *****[/quote]
Realdaten gerne auf Anfrage. Schönen Sonntag noch.