Hallo Sharie,
das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hängt [u][b]nicht[/b][/u] davon ab, ob der Chef selbst raucht:
Der § 5 der ArbStättV besagt folgendes:
Absatz 1 „Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“
Nehmen Sie Ihre Rechte war, Sie haben einen Anspruch darauf.
Und wenn Sie ein direktes Gespräch bzw. die Konfrontation mit Ihrem Arbeitgeber vermeiden möchten: Sollte es in Ihrem Betrieb z.B. eine Arbeitnehmervertretung oder einen Gesundheits-/Sicherheitsbeauftragten geben, können Sie auch zuerst dort entsprechende Unterstützung suchen.
Mit besten Grüßen
Moderator