Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor Kurzem eine (weitere) Stellungnahme zu Inhaltsstoffen von E-Zigaretten veröffentlicht. Im Fokus standen dabei sogenannte „Kühlstoffe“, die vielen Liquids zugesetzt werden. Die Bewertung des BfR zeigt: Diese Stoffe könnten möglicherweise gesundheitliche Risiken bergen.
Wie Kühlstoffe ihren Effekt erzeugen
Die zugesetzten Stoffe sollen beim Dampfen für ein „kühlendes und erfrischendes“ Gefühl im Mund und im Rachen sorgen. Manche dieser Substanzen sind bekannt, etwa Menthol oder Eukalyptol – insbesondere, weil sie einen charakteristischen Geschmack bzw. Geruch haben. Daneben gibt es zahlreiche weitere Kühlstoffe, die geruchlos und geschmacksneutral sind und gezielt eingesetzt werden, um ein Frischegefühl zu erzeugen, ohne den Geschmack des Liquids zu verändern. Die Wirkung beruht darauf, dass diese Stoffe spezielle Kälterezeptoren in Nervenzellen aktivieren. Dadurch entsteht ein Kälteempfinden – obwohl sich die tatsächliche Temperatur nicht verändert. Gerade dieser Effekt soll das Dampfen angenehmer machen.
Hinweise auf mögliche gesundheitliche Folgen
Das BfR hat neun Kühlstoffe bewertet, die häufig in E-Liquids verwendet werden. Die Analyse zeigt: Bei mittlerem oder starkem Konsum von E-Zigaretten kann ein langfristiges Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden. In Tierversuchen wurden unter anderem Schädigungen von Leber und Nieren beobachtet.
Ein Unsicherheitsfaktor ist die wissenschaftliche Datenlage. Für viele der eingesetzten Substanzen fehlen Studien darüber, wie sie wirken, wenn sie eingeatmet werden – also genau über den Aufnahmeweg, der beim Dampfen relevant ist. Deshalb greifen Risikobewertungen teilweise auf Daten aus Studien zur Aufnahme über Nahrung zurück. Die Fachleute des BfR sehen daher weiterhin erheblichen Forschungsbedarf.
Hinzu kommt, dass E-Liquids häufig nicht nur einen Kühlstoff enthalten. In manchen Produkten werden mehrere dieser Substanzen kombiniert – teilweise sogar bis zu acht verschiedene. Welche gesundheitlichen Auswirkungen solche Mischungen haben können, ist bislang kaum untersucht.
Was die Stellungnahme für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet
Ganz grundsätzlich – und unabhängig von der konkreten toxikologischen Einschätzung der betreffenden Substanzen – lässt sich sagen: Alles, was das Dampfen attraktiver (in diesem Fall „frischer“, „kühler“ und „angenehmer“) macht, ist schon deshalb kritisch zu sehen. Denn diese Eigenschaften binden die Konsumentinnen und Konsumenten an ein Produkt, das unter anderem auch krebserregende Substanzen enthält bzw. enthalten kann (und außerdem Nikotin und viele weitere Schadstoffe). Noch dazu könnte der kühlende Effekt den Eindruck eines eher „milden“ Produkts vermitteln.
Was die konkrete Schädlichkeit der untersuchten Substanzen anbetrifft, zitieren wir aus der BfR-Stellungnahme: „Die Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen für die Allgemeinbevölkerung ist beim Dampfen von E-Zigaretten mit kühlenden Substanzen
gegeben, im Besonderen bei mittlerem und starkem Konsum. In Tierversuchen wurden vor allem Schädigungen der Leber und Niere beobachtet“. Deshalb gilt weiterhin: Der wirksamste Schutz für die Gesundheit, besteht darin, gar nicht erst mit dem Dampfen zu beginnen – oder möglichst bald damit aufzuhören.
Unterstützung beim Ausstieg
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