02. Jul 2025
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Lungenkrebs-Früherkennung wird Kassenleistung

Ab dem nächsten Jahr können gesetzlich Krankenversicherte im Alter zwischen 50 und 75 Jahren, die lange stark geraucht haben, einmal jährlich eine Untersuchung zur Lungenkrebs-Früherkennung in Anspruch nehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vor Kurzem beschlossen. Bei der Früherkennungsmethode handelt es sich um eine so genannte „Niedrigdosis-Computertomographie“. 

Langjähriges Rauchen als Voraussetzung 

Wer die Untersuchung wahrnehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine erste Voraussetzung ist langjähriges Rauchen. Denn die zukünftige Kassenleistung richtet sich an Menschen, die in ihrem Leben viel geraucht haben. Genauer gesagt: Die Patienten und Patientinnen, für die die Kassenleistung infrage kommt, müssen zwischen 50 und 75 Jahre alt sein und mindestens 25 Jahre ihres Lebens regelmäßig bzw. stark geraucht haben. Als Berechnungsgrundlage für den erforderlichen Umfang des Rauchens gilt das sogenannte „Packungsjahr“. 

Mindestens 15 „Packungsjahre“ und Rauchstopp vor weniger als zehn Jahren

Ein Packungsjahr ist eine geläufige Maßeinheit für die Dauer und Intensität des Rauchens. Dabei bedeutet ein Packungsjahr, dass jemand über den Zeitraum von einem Jahr im Schnitt eine Packung Zigaretten pro Tag geraucht hat. Raucht eine Person also täglich eine halbe Schachtel Zigaretten, kommt sie nach genau zwei Jahren auf ein Packungsjahr. Damit die Untersuchung zur Lungenkrebs-Früherkennung von der Kasse übernommen wird, muss der Patient bzw. die Patientin mindestens 15 Packungsjahre aufweisen. 

Auch wer bereits vor einigen Jahren aufgehört hat, kann die Untersuchung in Anspruch nehmen – sofern der Rauchstopp nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Die genaue Einschätzung, ob die Untersuchung infrage kommt, erfolgt in einem ärztlichen Gespräch, in dem auch über den Nutzen und mögliche Risiken des Verfahrens informiert wird. Und damit an dieser Stelle kein Missverständnis aufkommt: Patienten und Patientinnen mit Symptomen, die auf eine mögliche Lungenkrebs-Erkrankung hinweisen, stehen bildgebende Untersuchungen (also zum Beispiel Röntgen, Computertomografie etc.) natürlich auch dann offen, wenn sie die genannten Kriterien nicht erfüllen. Bei der neuen Kassenleistung geht es um die reine Früherkennung.

Voraussichtlicher Start in neun Monaten 

Bevor die Lungenkrebs-Früherkennung starten kann, sind noch einige rechtlich-formale Schritte notwendig. Zuerst prüft das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss des G-BA. Wenn es keine rechtlichen Einwände gibt, tritt der Beschluss in Kraft. Im Anschluss wird im sogenannten „Bewertungsausschuss“ die Vergütung für die ärztliche Leistung festgelegt. Außerdem wird vom G-BA eine Versicherteninformation zur Lungenkrebs-Früherkennung beschlossen. Wenn auch dieser Beschluss – voraussichtlich bis Ende März 2026 – in Kraft tritt, kann das Früherkennungsangebot im April des nächsten Jahres starten.

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