Seit Ende August 2025 dieses Jahres gibt es eine wichtige Neuerung in der Versorgung von Menschen, die mit dem Rauchen aufhören möchten. Erstmals können, unter klar definierten Bedingungen, bestimmte Arzneimittel zur Tabakentwöhnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die neuen Regelungen sollen den Einstieg in einen medizinisch unterstützten Rauchstopp erleichtern – für Raucher und Raucherinnen, bei denen eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegt.
Wer kann die Leistungen nutzen?
Ob eine solche schwere Tabakabhängigkeit besteht, wird ärztlich festgestellt. Dabei spielt auch eine Rolle, ob eine besondere Risikosituation vorliegt, in der ein Rauchstopp bisher nicht gelungen ist – etwa bei einer bestehenden chronischen Atemwegserkrankung (zum Beispiel COPD) oder während einer Schwangerschaft.
Verordnet werden können zwei Wirkstoffe: Nicotin in Form zugelassener Fertigarzneimittel (z. B. Pflaster, Kaugummi, Spray) sowie Vareniclin. Wichtig ist die Kombination mit einem evidenzbasierten Entwöhnungsprogramm. Auch digitale Gesundheitsanwendungen können als Entwöhnungsprogramm genutzt werden, sofern sie dauerhaft im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind.
Die Regelung sieht außerdem vor, dass die Wirksamkeit der Behandlung nach drei Monaten erneut geprüft wird. Bei Unverträglichkeiten kann innerhalb der begonnenen Therapie auf ein anderes geeignetes Entwöhnungsarzneimittel umgestellt werden. Eine erneute Verordnung der gleichen Therapieform ist erst nach drei Jahren möglich.
Ein zusätzlicher Baustein für den Rauchstopp
Für viele Menschen kann diese neue Möglichkeit ein wirksamer Baustein auf dem Weg in ein rauchfreies Leben sein. Es gibt noch weitere Möglichkeiten der Unterstützung, zum Beispiel auf unserer Website.