Seit April 2026 können gesetzlich Krankenversicherte mit erhöhtem Risiko für Lungenkrebs eine neue Früherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen. Die Untersuchung erfolgt mittels sogenannter Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT).
Voraussetzung: 25 Jahre geraucht und mindestens 15 „Packungsjahre“
Wer die Untersuchung wahrnehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine erste Voraussetzung ist langjähriges Rauchen. Denn die neue Kassenleistung richtet sich an Menschen, die in ihrem Leben viel geraucht haben. Genauer gesagt: Die Patienten und Patientinnen, für die die Kassenleistung infrage kommt, müssen zwischen 50 und 75 Jahre alt sein und mindestens 25 Jahre ihres Lebens regelmäßig bzw. stark geraucht haben. Als Berechnungsgrundlage für den erforderlichen Umfang des Rauchens gilt das sogenannte „Packungsjahr“.
Ein Packungsjahr ist eine in der Fachwelt häufig genutzte Maßeinheit für die Dauer und Intensität des Rauchens. Dabei bedeutet ein Packungsjahr, dass jemand über den Zeitraum von einem Jahr im Schnitt eine Packung Zigaretten pro Tag geraucht hat. Raucht eine Person also täglich eine halbe Schachtel Zigaretten, kommt sie nach genau zwei Jahren auf ein Packungsjahr. Damit die Untersuchung zur Lungenkrebs-Früherkennung von der Kasse übernommen wird, muss der Patient bzw. die Patientin mindestens 15 Packungsjahre aufweisen.
Wichtiger Bestandteil: Ärztliche Beratung
Die genaue Einschätzung, ob die Untersuchung infrage kommt, erfolgt in einem ärztlichen Gespräch, in dem auch über den Nutzen und mögliche Risiken des Verfahrens informiert wird. Und damit an dieser Stelle kein Missverständnis aufkommt: Patienten und Patientinnen mit Symptomen, die auf eine mögliche Lungenkrebs-Erkrankung hinweisen, stehen bildgebende Untersuchungen (also zum Beispiel Röntgen, Computertomografie etc.) natürlich auch dann offen, wenn sie die genannten Kriterien nicht erfüllen. Bei der neuen Kassenleistung geht es um die reine Früherkennung.
Angebot noch nicht überall verfügbar
Seit dem 1. April können Ärzte und Ärztinnen die Früherkennungsmethode nun bei den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bis das Angebot überall verfügbar ist, kann es jedoch noch etwas dauern. Dazu schreibt der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Pressemeldung: „Bis das neue Screening überall genutzt werden kann, ist (…) noch etwas Geduld erforderlich“. Denn Ärztinnen und Ärzte brauchen spezielle Fortbildungen, um Patientinnen und Patienten zu beraten und zu überweisen. Radiologische Praxen benötigen ebenfalls besondere Qualifikationen und eine Genehmigung, um die Untersuchungen durchzuführen. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Untersuchung zuverlässig und in hoher Qualität erfolgt.
Wichtig: Die Früherkennung ist natürlich kein Ersatz für den Rauchstopp: Das persönliche Risiko für Lungenkrebs sinkt vor allem dadurch, dass Menschen möglichst bald aufhören zu rauchen. Wir unterstützen Sie dabei.