Ob auf Zigaretten oder E-Zigaretten – Warnhinweise sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützen, informierte Entscheidungen zu treffen. Welche konkreten Auswirkungen diese Hinweise tatsächlich haben, lässt sich jedoch nur durch wissenschaftliche Studien klären. Eine aktuelle Untersuchung liefert nun neue Erkenntnisse: Warnhinweise auf E-Zigaretten scheinen zu wirken – und das messbar.

Was wurde untersucht?
Die Untersuchung war eine sogenannte Meta-Studie. Das bedeutet: Bereits vorhandene Studien zu einem bestimmten Thema – hier: die Wirkung von Warnhinweisen auf E-Zigaretten – wurden zusammen ausgewertet.
Insgesamt flossen 24 Studien mit mehr als 22.500 Teilnehmenden in die Analyse ein. Untersucht wurden Warnhinweise an verschiedenen Orten – etwa auf Verpackungen, in der Werbung oder in sozialen Medien. Das Ergebnis: Schon einfache, rein textbasierte Warnhinweise erhöhen das Bewusstsein für mögliche Gesundheitsschäden durch den Konsum. Besonders wirkungsvoll waren Informationen, die auf konkrete gesundheitliche Risiken hinwiesen. Solche Informationen erreichten die Menschen stärker als rein auf die Suchtgefahr ausgerichtete Hinweise.
Positiv ist auch: Es wurden keine negativen Nebeneffekte festgestellt. Zum Beispiel entstand durch die Botschaften nicht der Eindruck, dass E-Zigaretten gefährlicher seien als herkömmliche Zigaretten.
Rechtslage in Deutschland zu Warnhinweisen auf E-Zigaretten-Verpackungen
Die rechtlichen Vorgaben zu Warnhinweisen auf E-Zigaretten stehen in der sogenannten Tabakerzeugnisverordnung – auch wenn der Name etwas irreführend ist, da E-Zigaretten keinen Tabak enthalten. Sie gelten in der Verordnung jedoch als „verwandte Erzeugnisse“.
In Paragraf 27 dieser Verordnung ist geregelt, welche Angaben auf den Verpackungen stehen müssen. Dazu zählen:
- Eine Auflistung der Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
- Angaben zum Nikotingehalt und zur Nikotinabgabe
- Ein gut sichtbarer Warnhinweis: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“
Dieser Hinweis muss auf den zwei größten Flächen der Verpackung angebracht sein und jeweils 30 Prozent dieser Flächen einnehmen.
Fazit
Die Studie bestätigt, dass rein textliche Warnhinweise zur Gesundheitsschädlichkeit von E-Zigaretten eine Wirkung haben. Dabei wurden unterschiedliche Botschaften verwendet – viele davon bezogen sich auf konkrete Gesundheitsschäden und nicht ausschließlich auf das Risiko einer Abhängigkeit. Das deutet darauf hin, dass eine Verwendung verschiedener Textbotschaften besonders wirkungsvoll sein könnte, um Konsumenten und Konsumentinnen für die Gefährdungen der Produkte zu sensibilisieren. Ob bildhafte Warnungen den Effekt noch weiter verstärken würden, wurde in der Untersuchung nicht geprüft und müsste in künftigen Studien genauer untersucht werden.
Fest steht: Es braucht weitere Forschung, um besser zu verstehen, welche Informationen zur Schädlichkeit von E-Zigaretten besonders überzeugend wirken.