19.06.2014
21:31 Uhrbearbeitet:
19.06.2014
21:36 Uhr
Hallo PfirsichMarakuja,
grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass der Arbeitgeber das Rauchen während der Arbeitszeit verbieten kann. Er bestimmt auch, wo du deine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen hast. Z.B. in einem Büro. Gehst du also während der Arbeitszeit verbotenerweise zum Rauchen nach draußen, dann kommst du in dieser Zeit deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nach. Hierauf kann der Arbeitgeber mit einer Abmahnung reagieren, die rechtlich die Vorstufe zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellt.
Sollte in dem Betrieb ein Betriebsrat bestehen, kannst du den mal darauf ansprechen, ob es bereits Regelungen (Betriebsvereinbarungen) mit der Geschäftleitung zum Thema "Raucherpausen" gibt, oder schlage ihnen vor, hier mit dem Chef eine für alle Beschäftigten des Betriebs gültige Einigung herzustellen. Dann bist du wenigstens auf der sicheren Seite.
Die Begründung, dass du während der Zigarettenpause tatsächlich "weiterarbeitest" stimmt ja sogar, aber da wird dir leider kein Arbeitsgericht folgen.
Mein Tipp! Bleibe hier im Forum und vielleicht brauchst du dir irgendwann gar keine Gedanken mehr um solche Pausen zu machen!:wink:
LG Scheila
PS. Liebe Daufi, das mit den 2 Abmahnungen stimmt so nicht. Es kommt immer auf den individuellen Einzelfall an und darauf, wie schwer das Fehlverhalten zu werten ist. :wink: