08. Jul 2026
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Seit 1. Juli: Rücknahmepflicht für E-Zigaretten & Co.

Seit Anfang des Monats gelten neue Regeln für die Entsorgung von elektronisch betriebenen Nikotinprodukten: Wer eine E-Zigarette oder einen elektronischen Tabakerhitzer nicht mehr nutzt, kann das Gerät jetzt an deutlich mehr Stellen kostenlos zurückgeben als bisher. Neben Wertstoffhöfen und Supermärkten sind nun auch Kioske, Tankstellen und andere Verkaufsstellen zur Rücknahme von E-Zigaretten und Tabakerhitzern verpflichtet, sofern sie entsprechende Produkte anbieten oder in den vergangenen sechs Monaten verkauft haben. Ziel der Neuregelung ist es, die Rückgabe der elektronischen Geräte zu erleichtern, mehr nicht mehr genutzte Produkte dem Recycling zuzuführen und Brandrisiken durch falsch entsorgte Lithium-Akkus zu verringern.

Warum E-Zigaretten nicht in den Restmüll gehören

Sie sind eher klein, meist preiswert und man zieht an ihnen wie an (Tabak-) Zigaretten: Das könnten mögliche Gründe dafür sein, warum viele Menschen E-Zigaretten und Tabakerhitzer gar nicht als Elektrogeräte wahrnehmen. Tatsächlich enthalten diese Produkte jedoch elektronische Bauteile und in der Regel Lithium-Ionen-Akkus. Gelangen sie in den Restmüll, können die Akkus bei der Entsorgung beschädigt werden und sich entzünden. Dadurch entstehen Risiken für Beschäftigte, Müllfahrzeuge und Entsorgungsanlagen. Gleichzeitig gehen wertvolle Rohstoffe verloren, die durch Recycling wieder genutzt werden könnten.

Vor allem Einweg-E-Zigaretten stehen dabei in der Kritik. Da weder Akku noch Flüssigkeit ausgetauscht werden können, haben sie nur eine kurze Nutzungsdauer und verursachen vergleichsweise viel Abfall. Hinzu kommt, dass ausgediente Geräte immer häufiger achtlos in Parks, auf Gehwegen oder anderen öffentlichen Flächen entsorgt werden.

So funktioniert die Rückgabe

Mit der Gesetzesänderung wird die Zahl der bisherigen Rückgabemöglichkeiten erheblich erweitert. Schätzungsweise mehr als 80.000 zusätzliche Stellen kommen bundesweit hinzu. Die Rückgabe ist kostenlos und nicht an den Kauf eines neuen Produkts gebunden. Die Verkaufsstellen müssen außerdem gut sichtbar auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen und dürfen Kundinnen und Kunden nicht einfach an andere Sammelstellen verweisen. Die Rücknahmepflicht gilt auch für den Onlinehandel.

Wer eine gebrauchte E-Zigarette entsorgen möchte, sollte sie daher nicht in den Hausmüll werfen, sondern bei einer Rücknahmestelle oder einer kommunalen Sammelstelle abgeben. So können Akkus fachgerecht behandelt und wertvolle Materialien recycelt werden.

Nikotinstopp fördert Gesundheit und entlastet die Umwelt 

Wer eine E-Zigarette zurückgibt, verbindet diesen Schritt eventuell mit einem weiteren Gedanken: Brauche ich sie überhaupt noch? Für Menschen, die ihren Nikotinkonsum beenden möchten, bietet unsere rauchfrei-Kampagne vielfältige Unterstützung - vom kostenfreien Online-Ausstiegsprogramm, der (ebenfalls kostenfreien) Telefonberatung und der rauchfrei-Community, bestehend aus Forum und wöchentlich stattfindendem Chat.

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