09.02.2023
18:24 Uhr
Mal so als Versicherungskaufmann der ein Leben lang bei der privaten Krankenversicherung tätig war : Wenn du dich wieder fit fühlst, kannst du durchaus vor Ende der AU wieder arbeiten gehen. Versicherungsschutz bleibt erhalten (gilt natürlich auch für gesetzlich Versicherte). Sollte man aber erst dann tun, wenn man wirklich wieder 100% fit ist.
Allerdings hat bolando Recht, der AG kann ein Veto einlegen.
Berücksichtigen sollte man allerdings bei so einer kurzen AU, das der Arzt schon einen Grund hat, dich 1 Woche aus dem Verkehr zu ziehen.