Elektrische Zigaretten

E-Zigarette – eine vermeintlich harmlose Alternative

E-Zigaretten werden als Alternative zur regulären Tabakzigarette beworben, haben jedoch ein eigenes Schädlichkeitspotenzial.

Eine E-Zigarette besteht aus einem Mundstück, einem Akku, einem elektrischen Vernebler und einer Wechsel-Kartusche, in der sich eine Flüssigkeit („Liquid“) befindet. Das Liquid wird beim Ziehen am Mundstück vernebelt und als Aerosol (Dampf) inhaliert. Der Konsum von E-Zigaretten wird als „Dampfen“ bezeichnet. Die Liquids der E-Zigaretten enthalten als Hauptbestandteile ein Vernebelungsmittel (Propylenglykol oder Glyzerin), Wasser, Ethanol, meist Nikotin und häufig verschiedene Aromastoffe. Liquids ohne Nikotin sind ebenfalls erhältlich.
 

Schadstoffe im Liquid

Untersuchungen haben gezeigt, dass im Aerosol von E-Zigaretten krebserregende Substanzen (Kanzerogene) enthalten sein können. Die Konzentration dieser Substanzen wie etwa Formaldehyd und Acetaldehyd ist laut Deutschem Krebsforschungszentrum (DKFZ) unter anderem abhängig von der Batteriestärke, dem Nutzungsverhalten, dem Gerätetyp und dem gewählten Liquid. Das DKFZ weist darauf hin, dass die Schadstoffe im Aerosol in der Regel in geringeren Mengen als im Tabakrauch vorkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Metalle sind im Aerosol von Tabakerhitzern oftmals in höheren Konzentrationen enthalten als im Tabakrauch [1].

Das in vielen Liquids enthaltene Nikotin macht zudem abhängig. Es erhöht den Blutdruck und könnte das Wachstum bestehender Tumoren, Herz-Kreislauferkrankungen und Typ-2-Diabetes fördern [3]. Kleinkinder sollten nicht in Berührung mit E-Zigaretten oder Liquid-Kartuschen kommen. Beim Verschlucken geringster Mengen besteht Lebensgefahr.


Gesundheitsrisiken

Kurzfristig kann es nach dem Gebrauch von E-Zigaretten zu Atemwegsirritationen und eventuell auch zu Entzündungsreaktionen in den Bronchien kommen.

Langfristige Schäden durch den Konsum von E-Zigaretten sind derzeit noch nicht ausreichend untersucht, da diese Produkte erst vor wenigen Jahren eingeführt wurden. Welche Folgen insbesondere regelmäßiges und langfristiges Inhalieren der Inhaltsstoffe des Dampfs hat, lässt sich deshalb aktuell nur schwer abschätzen. Das DKFZ berichtet darüber, dass der Dampf von E-Zigaretten unter anderem als Zellgift wirken und die DNA schädigen kann [1].

Es ist vorstellbar, dass bei einigen Menschen durch den Konsum von E-Zigaretten eine Nikotinabhängigkeit entsteht und somit das Risiko für einen Einstieg in das Rauchen regulärer (Tabak-) Zigaretten erhöht ist. Unklar ist, ob durch den von E-Zigaretten erzeugtem Dampf Gesundheitsrisiken für Dritte (Menschen, die im gleichen Raum anwesend sind) entstehen.

Im Vergleich zum Konsum von Tabakzigaretten sind E-Zigaretten vermutlich insgesamt weniger gesundheitsschädlich. Gesundheitliche Risiken können jedoch insbesondere bei langfristigem Gebrauch nicht ausgeschlossen werden. Nichtraucherinnen und Nichtrauchern wird vom Konsum abgeraten!

Für stark abhängig Rauchende, die bereits mehrfach am Rauchstopp gescheitert sind, kann ein vollständiger Umstieg von der regulären Tabakzigarette auf eine E-Zigarette gesundheitliche Vorteile bringen. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass die Auswirkungen des E-Zigaretten-Konsums auf die Gesundheit vermutlich erst in einigen Jahren zuverlässig eingeschätzt werden können. Insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen (vor allem an der Lunge) gehen vor diesem Hintergrund ein – derzeit unbekanntes – Gesundheitsrisiko ein. Weil bei einem Umstieg auf die E-Zigarette oft Verhaltensgewohnheiten des Rauchens beibehalten werden, greifen eine Reihe von Menschen nach einiger Zeit doch wieder zur Tabakzigarette.


Gesetzeslage

Seit April 2016 unterliegen E-Zigaretten und Liquids auch in Deutschland einer in der Europäischen Union einheitlichen Regulierung. Die Richtlinien legen einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für nikotinhaltige E-Zigaretten fest. So darf die Konzentration des Nikotins in den Liquids maximal 20mg Nikotin pro ml betragen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen außerdem durch Hinweise auf der Verpackung über die genauen Inhaltsstoffe des Liquids aufgeklärt werden. E-Zigaretten und auch Nachfüllbehälter dürfen nur noch mit Beipackzetteln verkauft werden. Hinsichtlich der Werbebeschränkungen sind E-Zigaretten den Tabakerzeugnissen gleich gestellt worden. Weitere Regelungen sind im „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“ zu finden.

Produkte ohne Nikotin sind von den Bestimmungen der genannten Tabakrichtlinie dagegen nicht betroffen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass deswegen möglicherweise über die Richtlinie verbotene Zusätze bei nikotinfreien Liquids weiterhin verwendet werden könnten.

Seit dem 1. April 2016 gilt das Abgabe- und Konsumverbot von Tabakwaren an Jugendliche (geregelt über das Jugendschutzgesetz sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz) auch für E-Zigaretten und E-Shishas. Die Gesetzesänderung bezieht auch E-Inhalationsprodukte ein, die kein Nikotin enthalten.

Auch wenn der Schadstoffgehalt bei E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten geringer ist: Die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit der E-Zigarette ist nicht erwiesen. Gesund ist nur, weder zu dampfen noch zu rauchen.

E-Zigaretten könnten durch süße Aromastoffe eine hohe Attraktivität auf Kinder und Jugendliche ausüben und somit möglicherweise ein Eintrittstor für das Tabakrauchen und eine Nikotinabhängigkeit darstellen. Eine von der BZgA geförderte Studie [4] konnte bereits zeigen, dass Jugendliche, die E-Zigaretten konsumieren, auch eher dazu neigen, mit dem Rauchen von Tabakzigaretten zu beginnen.

Eine Variante der E-Zigarette ist die sogenannte E-Shisha. E-Shishas sind in der Regel Einwegprodukte. Sie haben die Form eines Stiftes oder Kugelschreibers und sind oftmals bunt bedruckt.
 

Eignet sich die E-Zigarette zum Rauchstopp?

Die wissenschaftliche Datenlage zur Sicherheit und Wirksamkeit von E-Zigaretten bei der Tabakentwöhnung reicht derzeit nicht aus, um daraus belastbare Empfehlungen für Menschen abzuleiten, die mit dem Rauchen aufhören möchten. Manchen Rauchenden haben E-Zigaretten zwar beim Rauchstopp geholfen. Jedoch bleiben einige von ihnen dann beim regelmäßigen Gebrauch von E-Zigaretten und behalten auf diese Weise die gewohnten „Rauch-Rituale“ bei. Eine erfolgreiche Tabakentwöhnung jedoch erfordert eine Veränderung von gewohnten Verhaltensweisen.

E-Zigaretten sind zudem keine anerkannten Medizinprodukte und haben deshalb kein Prüfverfahren zum Einsatz bei Entwöhnungsmaßnahmen durchlaufen.

Bei der Nutzung einer nikotinhaltigen E-Zigarette anstelle von Tabakzigaretten besteht die Gefahr, dass die körperliche Abhängigkeit aufrechterhalten wird.
Die E-Zigarette wird deshalb derzeit nicht als Mittel zum Rauchstopp empfohlen.

Sichere und wirksame Unterstützung beim Rauchstopp finden Sie in den Angeboten der BZgA, zum Beispiel dem kostenfreien rauchfrei-Ausstiegsprogramm.

Fragen und Antworten zu E-Zigaretten und Tabakerhitzer:
Broschüre "Elektrische Zigaretten (E-Zigaretten) und Tabakerhitzer"

Quellen

[1] Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.) Risiken von E-Zigaretten und Tabakerhitzern, Heidelberg, 2023

[2] Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.) E-Zigaretten. Fakten zum Rauchen, Heidelberg, 2018

[3] Deutsches Krebsforschungszentrum (2015) Gesundheitsrisiko Nikotin. Fakten zum Rauchen. Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg; National Academies of Sciences, Engeneering and Medicine (2018) Public health consequences of e-cigarettes. The National Academics Press, Washington, D. C.

[4] Morgenstern M, Nies A, Goecke M, Hanewinkel R: E-Cigarettes and the Use of Conventional Cigarettes. Deutsches Arzteblatt international 2018; 115: 243-8. https://www.aerzteblatt.de/archiv/197188/E-Zigaretten-und-der-Einstieg-in-den-Konsum-konventioneller-Zigaretten 

- Deutsches Krebsforschungszentrum (2015) Gesundheitsrisiko Nikotin. Fakten zum Rauchen. Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg

- Gesundheitliche Bewertung von Zusatzstoffen für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten Stellungnahme Nr. 045/2015 des BfR vom 30. Juli 2015

- Hutzler C, Paschke M, Kruschinski S, Henkler F, Hahn J & Luch A (2014) Chemical hazards present in liquids and vapors of electronic cigarettes. Arch Toxicol 88: 1295-1308

- Kosmider L, Sobczak A, Fik M, Knysak J, Zaciera M, Kurek J & Goniewicz ML (2014) Carbonyl compounds in electronic cigarette vapors: effects of nicotine solvent and battery output voltage. Nicotine Tob Res 16: 1319-1326

- National Academies of Sciences, Engeneering and Medicine (2018) Public health consequences of e-cigarettes. The National Academics Press, Washington, D. C.

- Talih S, Balhas Z, Salman R, Karaoghlanian N & Shihadeh A (2015) "Direct dripping": a hightemperature, high-formaldehyde emission electronic cigarette use method. Nicotine Tob Res 18: 453-459

- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), Hrsg. (2015). S 3 Leitlininie - Screening, Diagnostik und Behandlung des schädlichen und abhängigen Tabakkonsums. http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/076-006l_S3_Tabak_2015-02.pdf

-
ec.europa.eu/health/tobacco/products/revision/index_en.htm

Auch interessant

Downloads

Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zum Thema E-Zigarette
Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin

Elektrische Zigaretten (E-Zigaretten) und Tabakerhitzer
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln