Saarland

Seit dem 15. Februar 2008 ist im Saarland das Rauchen in Gesundheits-, Pflege- und Bildungseinrichtungen untersagt. Gleiches gilt für Einrichtungen des Landes und der Gemeinden, für Kulturbetriebe und für sämtliche öffentlich genutzte, umschlossene Räume. Dazu zählen beispielsweise auch Dienstfahrzeuge.

Am 14. Januar 2009 hatte der saarländische Landtag beschlossen das Rauchen in kleinen Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern grundsätzlich zu gestatten. Voraussetzung war jedoch, dass die Wirtin oder der Wirt das Lokal als Raucherkneipe deklariert. Diese vorübergehenden Änderungen wurden mit dem am 10. Februar 2010 verabschiedeten neuen Nichtraucherschutzgesetz wieder zurückgenommen. Die neuen Regelungen, die am 01. Juli 2010 in Kraft traten, sehen ein generelles Rauchverbot in Gaststätten vor. Allerdings gab es beispielsweise für Gastronomiebetriebe, die Umbauarbeiten zur Einrichtung von Nichtraucherräumen vorgenommen haben, eine Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2011. Hierfür mussten spezifische Bedingungen erfüllt werden, die dem Nichtraucherschutzgesetz zu entnehmen sind.

Hier finden Sie das Landesgesetz als PDF-Download.