Neue Warnhinweise auf Zigarettenschachteln

Im Jahr 2014 hat das Europäische Parlament eine neue Tabakrichtlinie beschlossen, die am 20. Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt wird. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Raucherquote in der Europäischen Union zu senken und dazu beizutragen, dass vor allem junge Menschen gar nicht erst mit dem Rauchen beginnen. Die sichtbarste Veränderung betrifft größere Warnhinweise auf der Verpackungsfläche von Tabakprodukten. Zukünftig werden diese 65 Prozent der Verpackungsfläche ausmachen, das gilt sowohl für die Vorder- als auch die Rückseite. Zum Vergleich: Die bisher gültige Tabakrichtlinie schreibt Warnhinweise von mindestens 30 Prozent der Vorder- und 40 Prozent der Rückseite vor.

Die Warnhinweise werden aber nicht nur größer, sondern auch bildhaft: Auf den Packungen werden Fotos von möglichen Gesundheitsschäden bzw. Folgen des Rauchens durch das Rauchen zu sehen sein, jeweils in Kombination mit einem textlichen Hinweis. Die Tabakrichtlinie tritt zwar zum 20. Mai 2016 in Kraft. Bis Mai 2017 gilt jedoch noch eine Übergangsregelung, nach der Tabakprodukte, die bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie produziert wurden, noch verkauft werden dürfen.

Wir stellen Ihnen die 14 Warnhinweise vor und klären über die Hintergründe zu den dargestellten Gesundheitsrisiken durch das Rauchen auf:


Was ändert sich noch durch die neue Tabakrichtlinie?

In der neuen Richtlinie werden unter anderem nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter stärker reguliert und strengere Anforderungen an die Produktsicherheit gestellt. Auch hinsichtlich der Werbebeschränkungen werden E-Zigaretten den Tabakerzeugnissen gleich gestellt. Außerdem werden Regelungen zu Zusatzstoffen für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten zukünftig EU-weit einheitlich getroffen.

Weiterführende Hinweise zu den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Konsequenzen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das federführend für die Umsetzung der neuen Richtlinie zuständig ist: http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/EUTabakproduktrichtlinieNeuordnung2014.html

Quellen