Die Menthol-Zigarette: ein Abschied in Raten

Vor sechs Jahren ist eine EU-Tabakrichtlinie in Kraft getreten, die eine Reihe neuer Regeln für den Umgang mit Tabakprodukten und E-Zigaretten enthielt und so einige Veränderungen für den Alltag vieler Raucherinnen und Raucher in der Europäischen Union nach sich zog.

Neuregelungen durch EU-Tabakrichtlinie

Die sichtbarste Veränderung, die die Richtlinie mit sich brachte, betrifft die großflächigen Warnbilder, die jetzt schon seit einigen Jahren auf Zigarettenschachteln und anderen Tabakprodukten zu sehen sind. Weniger bekannt ist, dass die Richtlinie auch eine stärkere Regulierung von E-Zigaretten vorsieht. Und dann gab es da eine Neuerung, die sich in Deutschland erst vor ein paar Wochen bemerkbar gemacht hat. Sie hat sogar ein paar Schlagzeilen produziert: Es geht um das Verbot von Menthol-Zigaretten.

Menthol als Zusatzstoff verboten

Seit dem 20. Mai 2020 sind Zigaretten mit Menthol-Aroma endgültig aus den Regalen der Geschäfte in Deutschland verschwunden. Das Verbot geht zurück auf einen Passus in der Tabakrichtlinie, nach dem Zusatzstoffe, die Tabakprodukten einen „charakterisierenden Geschmack“ geben, verboten sind. Von einem „charakterisierendem Geschmack“ spricht man, wenn der Zusatzstoff den Tabakgeschmack geschmacklich überlagert. Auch Menthol ist ein Zusatzstoff, der in diese Kategorie fällt. Die Regulierung der „den Geschmack charakterisierenden Zusatzstoffe“ betrifft im Übrigen auch Feinschnitt.

Menthol überdeckt Tabakgeschmack

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer Pressemeldung Stellung zum Risiko durch Menthol-Zigaretten genommen und das Verbot begrüßt. Das BfR erklärt dazu: „Menthol überdeckt den Tabakgeschmack und fördert so den Einstieg in das Rauchen. Für Jugendliche, die sich häufig noch in der Einstiegs- oder Gewöhnungsphase befinden, ist ein besonders hohes Gefährdungspotential durch Mentholzigaretten belegt.“

Das Verbot als Chance nutzen

Aufmerksame Leserinnen und Leser werden sich jetzt vielleicht fragen, wie es sein kann, dass eine Tabakrichtlinie im Jahr 2014 in Kraft getreten ist und ein Teil davon erst jetzt umgesetzt wird? Das kam so: Am 19. Mai 2014 ist die Richtlinie in Kraft getreten, ab dem 20. Mai 2016 galt sie dann in den Mitgliedsländern der EU. Für das Menthol-Zigaretten-Verbot wurde jedoch eine Übergangsfrist von vier Jahren vereinbart, die mit dem 20. Mai 2020 endete: ein Abschied in Raten also.

Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, der Menthol-Zigaretten geraucht hat und der das jetzt nicht mehr kann bzw. dem jetzt bald die letzten Vorräte ausgehen, lautet unsere Empfehlung: Überlegen Sie, ob diese Veränderung von außen für Sie ein Anlass sein könnte, jetzt über einen Rauchstopp nachzudenken. Argumente dafür <link>finden Sie hier...

 

Quellen:

Lungenärzte im Netz. Zusatzstoffe in Zigaretten. Abgerufen am 2. Juli 2020, von <link https: www.lungenaerzte-im-netz.de rauchstopp schadstoffe-in-tabakwaren zusatzstoffe-in-zigaretten>

www.lungenaerzte-im-netz.de/rauchstopp/schadstoffe-in-tabakwaren/zusatzstoffe-in-zigaretten/

Lungeninformationsdienst (2018, 22. Februar). Wie verbreitet ist COPD?. Abgerufen am 10. Oktober, 2019, von <link https: www.lungeninformationsdienst.de krankheiten copd verbreitung index.html>

www.lungeninformationsdienst.de/krankheiten/copd/verbreitung/index.html