Tabakwerbung: wirkt auch auf Jugendliche

Über 200 Millionen Euro sind im Jahr 2015 hierzulande in die Tabakwerbung geflossen. Ganz genau waren es 232,989 Millionen Euro. Der Löwenanteil davon wurde für „Promotion“ ausgegeben, ganze 133 Millionen. Danach folgt die sogenannte „direkte Werbung“ (zum Beispiel Kinospots oder großflächige Plakate). Insgesamt fast 94 Millionen Euro betrug das Werbebudget dafür. Für Sponsoring gab die Tabakindustrie immerhin 5 Millionen Euro aus.

Schon Jugendliche kennen Tabakwerbung

Viel Geld also, das jedes Jahr für Zigarettenwerbung ausgegeben wird. Eine Untersuchung des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung aus Kiel konnte zeigen, dass dieses große Werbeaufkommen nicht nur auf Erwachsene wirkt, sondern auch an jenen nicht spurlos vorbei geht, die eigentlich vor Tabakprodukten geschützt werden sollten: Jugendliche. In der Studie wurden über 3.000 Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren Bilder von Zigarettenmarken gezeigt, bei denen jeweils der Produktname verdeckt war. Sie sollten den Namen der Marke erraten und außerdem einschätzen, wie häufig sie diese Marke schon einmal gesehen haben. Danach wurden sie gefragt, wie ihnen diese Zigarettenmarke gefalle. Das Ergebnis: Je häufiger die Kinder und Jugendlichen die Marke schon einmal gesehen hatten (bzw. je eher sie sie kannten), desto eher gefiel sie ihnen auch.

 

Spielregeln für Tabakwerbung

Zigaretten sind kein Produkt wie jedes andere auch, ihre erhebliche Gesundheitsschädlichkeit ist durch wissenschaftliche Studien eindeutig belegt. Deshalb gibt es auch Spielregeln, an die sich Tabakindustrie und Werbetreibende halten müssen.

Hätten Sie es gewusst? Bereits seit 1974 ist Tabakwerbung im Rundfunk und Fernsehen verboten. Und seitdem darf sich Werbung für Zigaretten auch nicht an Jugendliche richten. Außerdem darf das Rauchen nicht als unbedenklich oder gar förderlich für das Wohlbefinden dargestellt werden.

Seit über 40 Jahren gibt es also diese wichtigen Rahmenbedingungen für Tabakwerbung in Deutschland. In den Folgejahren sind weitere Regulierungen dazu gekommen. So darf beispielsweise seit dem Jahr 2002 Tabakwerbung im Kino erst ab 18 Uhr gezeigt werden. Und seit 2006 ist Tabakwerbung im Internet verboten.

Mehr Informationen über gesetzliche Regelungen finden Sie <link https: www.rauchfrei-info.de informieren gesetzliche-regelungen>hier.

Quellen:
Kuntz, B. et al. (2018): Tabak - Zahlen und Fakten zum Konsum. In: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.): DHS Jahrbuch Sucht 2018.
Lengerich: Pabst Science Publishers.

Morgenstern M, Sargent JD, Isensee B, Hanewinkel R. From never to daily smoking in 30 months: The predictive value of tobacco and non-tobacco advertising exposure. BMJ Open 3, e002907 (2013).